Gründung im Jahre 1257
Markgraf Johann beauftragte am 2. Juli 1257 seinen Getreuen Albert von Luge, seine Stadt Neu-Landsberg zu erbauen. Albert erhielt für seine Tätigkeit ein Drittel aller herrschaftlichen Einkünfte zugesprochen. Dies galt zunächst für die Grundzinse von den Grundstücken innerhalb der Stadt, auf denen die individuellen Wohn- und Wirtschaftsgebäude zu errichten waren, wie von den Hufen, die in der städtischen Gemarkung vermessen werden sollten. Landsberg erhielt 104 Acker- und 50 Weidehufen; vier Hufen bildeten die übliche Ausstattung für die lokale Pfarrkirche, deren Bau als selbstverständlich vorausgesetzt wurde.
Die Gründungsurkunde
Gründungsurkunde der Stadt vom 2. Juli 1257 war das wertvollste Dokument, das das Städtische Archiv in Landsberg besaß. Vor nunmehr sieben Jahrhunderten ist sie im Dorf Stolpe in der Uckermark von dem brandenburgischen Markgrafen Johann I. ausgestellt und vollzogen worden:
„In nomine sanctae et individuae trinitatis ... Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Johannes, durch Gottes Gnade Markgraf von Brandenburg, allen für ewige Zeiten: Menschliche Handlungen entschwänden leichtlich dem Gedächtnis, würden sie nicht durch der Schriften Zeugnis festgehalten; denn eine sichere Beweiskraft hat die Schrift, welche auch nach dem Hingang der Menschen das ihr Anvertraute nicht untergehn läßt. So mögen denn alle gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigen in Christo insgesamt wissen, daß Wir unserem Getreuen Albert, genannt von Luge, freie Vollmacht gegeben haben, Unsere Stadt Neu- Landsberg in folgender Weise zu errichten: Nämlich, daß der dritte Teil des Zinses von den Hausstellen wie den Hufen ihm gehören soll und ebenso der dritte Pfennig von den Gerichtseinkünften. Ferner teilen Wir dieser Unserer Stadt 104 Hufen als Acker- und 50 Hufen als Weideland zu, so daß von jeder beackerten Hufe ein halbes Vierdung brandenburgischer Münze Uns als jährlicher Zins gegeben wird, nachdem die gänzliche Steuerfreiheit, die Wir vom nächsten Martinsfeste ab zehn Jahre dauern lassen wollen, abgelaufen ist. Wenn die vorgenannten 10 Jahre erfüllt sind, sollen die Bürger der vorgenannten Stadt das Recht Brandenburgs haben und solange ihre Freizeit dauert, keinen weiteren Zoll entrichten; alsdann aber sollen sie sich mit den Terminen der Bürger von Brandenburg für Zoll und Steuer zufrieden geben. Ebenso soll die Fischerei auf der Netze eine halbe Meile aufwärts und eine ganze abwärts für alle, die Lust zum Fischen haben, gemeinsam sein. Was ferner von den auf dem Markte zu errichtenden Gebäuden in der Zeit der Steuerfreiheit einkommt, soll ungehindert ganz dem Stadtnutzen dienen, alsdann aber sollen Uns zwei Pfennig von jeder Marktstätte und dem Schulzen einer entrichtet werden. Vom Rest soll die Stadt den Nießbrauch haben. In gleicher Weise hat der Schulze von allen an der Kladow im Gebiet der Stadt und ihrer Äcker zu erbauenden Mühlen den dritten Teil des Ertrages. Endlich wollen wir auch zwischen jetzt und Martini die Stadt mit Planken und Gräben und späterhin mit würdigeren Palisaden und Gräben befestigen. Außerdem belehnen wir den erwähnten Schulzen mit 64 Hufen außerhalb des erwähnten Stadtgebietes und geben ihm freie Vollmacht, Mühlen darin zu bauen und die Erträge daraus zu ziehen, ohne an Uns etwas zu entrichten. Damit aber Vorstehendes von Unseren Erben in Zukunft sicher beachtet werde, haben Wir dieses Schriftstück abzufassen befohlen und mit dem Abdruck Unseres Siegels bekräftigen lassen, unter Zuziehung geeigneter Zeugen, als da sind: Heinrich Schenk von Spandau, Heinrich von Snetlingen, Heinrich von Werben, Heinrich von Thenis, Ritter und noch mehr glaubwürdige Männer. Gegeben durch Heidenreich, Kaplan, im Jahre des Herrn 1257 am Tage der Heiligen Prozessus und Martinianus.“
Das Siegel des Stadtgründers, des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, ist verloren gegangen. Es zeigte den Fürsten in Panzer und Helm, in der rechten Hand eine Fahne, in der linken den mit einem Adler gezierten Schild haltend. Diesen brandenburgischen Adler hat die Stadt alle Jahrhunderte hindurch in ihrem Wappen geführt. Markgraf Johann aus dem Geschlecht der Askanier regierte zusammen mit seinem Bruder Otto III. die Mark Brandenburg von 1220 bis 1266/67. Während dieser Zeit hat die Ostgrenze Brandenburgs die Gestalt erhalten, die sie im wesentlichen bis in unsere Tage hinein gehabt hat. Die Markgrafen überschritten mit der Erwerbung des Landes Lebus um 1250 die Oder und faßten zur selben Zeit auch im Gebiet nördlich der Warthe in der eigentlichen Neumark Fuß. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß alle diese Erwerbungen und Gebietserweiterungen in keinem Falle durch Gewalt und kriegerische Maßnahmen, sondern ausnahmslos durch Kauf und friedlichen Vertrag erfolgten, eine Tatsache, die auch von der polnischen Geschichtswissenschaft nicht bestritten wird. Das Land Lebus gehörte den polnischen Herzogen von Glogau aus dem Hause der Piasten. Sie verkauften es an die Askanier und an das Erzbistum Magdeburg, wie sie bereits seit Jahren größere und kleinere Gebietsteile deutschen Mönchen und Rittern zur Besiedlung gern überlassen hatten. So wirkten südlich der Warthe die Zisterzienser von Paradies und von Semmritz, das später nach Biesen verlegt wurde. So leisteten die Tempelritter und als deren Nachfolger die Johanniter um Lagow und zwischen Küstrin und Vietz wertvolle Kulturarbeit. Viele dieser Besitzungen gingen durch freundschaftliches Einvernehmen in das Eigentum der Markgrafen über.
Otto Kaplik (†)
in Landsberg an der Warthe 1257 – 1945 – 1976
ISBN 3 7694 0702 4
1976
Eine chronologische Aufstellung vieler Ereignisse (PDF) finden Sie hier