Die Flüchtlingsfrage nahm bei der Bewältigung der Folgen des Zweiten Weltkriegs in der Bundesrepublik einen hohen Stellenwert ein. „Deutschlands Problem Nr. 1“ titelte „Das Parlament“ am 12. März 1952. Mit dem Begriff „Flüchtlingsfrage“ wurde zeitgenössisch die erzwungene Aufnahme von rund 12,5 Millionen Reichsbürgern und Angehörigen deutscher Minderheiten aus Ostmitteleuropa in den vier Besatzungszonen Deutschlands bezeichnet. Dem allgemeinen Begriff „Flüchtlingsfrage“ entsprach zunächst eine fehlende Definition des damit verbundenen Personenkreises. In den zeitgenössischen Akten und Publikationen ist eine große Zahl von Bezeichnungen zu finden: Ostflüchtlinge und Flüchtlinge, die wiederum echte, unechte, schwarze, wilde und illegale Flüchtlinge sein konnten. Man trifft auch auf Kriegsvertriebene, Ausgewiesene, Neubürger, Ostumsiedler, Vertriebene, Binnen- und Außenumsiedler sowie Heimatvertriebene. Dabei lässt sich von 1945 bis 1953 ein grundsätzlicher Wandel in der Begrifflichkeit vom Flüchtling und Ostflüchtling zum Ausgewiesenen, Neubürger , Vertriebenen und schließlich zum Heimatvertriebenen feststellen. Erst mit dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, kurz Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom 19. Mai 1953 wurde eine verbindliche und bundeseinheitliche Begriffsbestimmung eingeführt. Im Gesetz wird grundsätzlich zwischen Vertriebenen einschließlich der Aussiedler, Heimatvertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge unterschieden. Danach ist ein Vertriebener, wer als deutscher Staats- und Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den Ostgebieten des Deutschen Reiches oder außerhalb der Grenzen in dessen Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 hatte und diesen durch Flucht, Vertreibung und Ausweisung verloren hat. Ein Heimatvertriebener ist dem Gesetz zufolge ein Vertriebener, der am 31. Dezember 1937 oder bereits einmal vorher seinen Wohnsitz im Gebiet desjenigen Staates hatte, aus dem er vertrieben worden ist. Sowjetzonenflüchtling wiederum bezieht sich auf Personen aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), die in die Bundesrepublik geflüchtet sind. Die Flüchtlingsfrage nach 1945 umfasst demnach unterschiedliche Personenkreise, für die als entscheidendes Merkmal die deutsche Staats- und Volkszugehörigkeit konstitutiv waren.
Quelle:
Humboldt-Universität zu Berlin
Philosophische Fakultät
Institut für Geschichtswissenschaften
HU_Berlin
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